Der Begriff Borrowing Base bedeutet soviel wie Beleihungsgrundlage und stellt eigentlich nichts anderes als das Umlaufvermögen dar. Bilanziell setzt sich das Umlaufvermögen aus den Vorräten, Forderungen sowie sonstigen Vermögensgegenständen, den Wertpapieren und liquiden Mitteln zum Beispiel in Form von Bargeld, Bankguthaben und Schecks zusammen. Bei der Ermittlung der Bewertungsgrundlage beim Borrowing Base wird in der Regel jedoch nur der Warenbestand sowie die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände berücksichtigt. Auf Grundlage dieser Beileihungsgröße haben Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit Fremdkapital von Banken oder Mezzanine Kapital in Form von wirtschaftlichem Eigenkapital mit Fremdkapitalcharakter, also ein sogenanntes Debt Mezzanine Kapital, zu erhalten.
Chance auf einen höheren Kreditrahmen
Sie als Unternehmer haben somit die Chance auf der Grundlage Ihrer offenen Forderungen und Ihres Warenbestands bei Ihrer Hausbank eine Art Kreditrahmen zu beantragen. Grundsätzlich besteht hier seitens der Bank wegen der Absicherung des Kredits durch Teile des Umlaufvermögens ein vergleichsweise geringes Risiko. Aufgrund dieser Tatsache sollten auch die Kreditkonditionen sehr günstig gestaltet sein. In der Praxis ist eine Hausbank aber nicht immer gewillt, auf der Grundlage des beleihbaren Umlaufsvermögen Fremdkapital im gewünschten Umfang beziehungsweise zu den gewünschten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob eine Kapitalzufuhr durch das Debt Mezzanine Kapital möglich ist.
Die Höhe der Beleihungsgrenze
Die Höhe der Beileihungsgrenze kann von Fall zu Fall verschieden ausfallen. Grundsätzlich setzt sich zwar Borrowing Base aus der Summe der Vorräte und der Forderungen zusammen, teilweise werden hier aber auch Abschläge vorgenommen. Bei diesen Abschlägen können prozentuale Minderungen vorgenommen, aber auch einzelne Positionen ausgeschlossen werden. Zusätzlich sind aber auch Kombinationen von diesen beiden Verfahren möglich.
Beispiel der Borrowing Base Beleihungsgrenze
Angenommen in einem Großhandelsunternehmen beträgt die Summe des Warenbestands ohne Eigentumsvorbehalt durch den Lieferanten 3.000.000 Euro, die Summe der Forderungen beläuft sich auf 1.000.000 Euro. Daraus ergibt sich ohne Abzug eine Beileihungsgrundlage von 4.000.000 Euro. Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass aber unter Umständen nicht alle Vorräte liquidiert sowie alle Forderungen eingefordert werden können, reduzieren manche Kapitalgeber den Beileihungsbetrag um einen fiktiven Prozentsatz, beispielsweise um 10 Prozent. Dies bedeutet, dass sich dann die Beleihungsgrenze nur noch auf 3.600.000 Euro beläuft. Diese Methode der Berechnung ist sehr einfach, berücksichtigt aber nicht die Art der Waren sowie die Forderungsstruktur. Aus diesem Grund werden zumeist beim Borrowing Base vorab einzelne Positionen abgezogen. Im Bereich der Vorräte sind dies zum Beispiel verderbliche Waren wie Obst aber auch Saisonartikel. Bei den Forderungen hingegen werden zumeist zweifelhafte Forderungen sowie längst überfällige Ansprüche nicht berücksichtigt. Daraus ergibt sich somit eine andere Beleihungsgrenze.
Unabhängig davon ist Borrowing Base nicht stichtagbezogen. Beim Borrowing Base profitieren Unternehmen von einer stetigen Anpassung des Kreditrahmens, da sich mit einem zunehmenden Forderungs- und Warenbestand auch die Kapitalgrenze erhöht. Aus diesem Grund ist Borrowing Base besonders gut geeignet, wenn Unternehmen wachsen oder expandieren möchten.
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