Das Anlagevermögen ist die Grundlage für jeden Geschäftsbetrieb, bindet in der Regel aber sehr viel Kapital. Da es schlecht liquidierbar und zumeist aus wirtschaftlichen Gründen zwingend benötigt wird, sollte laut der goldenen Bilanzregel das Anlagevermögen aus dem Eigenkapital oder zumindest aus dem langfristigen Fremdkapital finanziert werden.
In vielen Fällen deckt das Eigenkapital aber nicht das Anlagevermögen im vollen Umfang, sodass Bankkredite bestehen. Dies bedeutet oft, dass beispielsweise bei einer geplanten Expansion, aufgrund einer zu geringen Eigenkapitalquote, seitens der Bank kein erneutes Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Alternativen zu suchen.
Sale and Lease Back als Alternative
Sale and Lease Back beruht auf dem Ansatz, dass ein Unternehmen einen Bestandteil seines Anlagevermögens verkauft, die verkaufte Immobilie beziehungsweise die veräußerte Anlage mittels eines Leasingvertrags aber weiterhin genutzt werden kann.
So ist es beispielsweise denkbar, dass eine Produktionsanlage zu einem Preis von 500.000 Euro verkauft wird, das Unternehmen als Leasingnehmer diese jedoch für eine monatliche Leasingrate von 5.000 Euro weiterhin nutzen kann. Diese Form der Finanzierung bewirkt, dass ein Unternehmen an Liquidität gewinnt, hat aber keine bedeutende Auswirkung auf den Unternehmensgewinn. Der Grund dafür liegt darin, dass der Unternehmer zwar durch den Verkauf Erträge erzielt, sich aber gleichzeitig die Summe des Anlagevermögens reduziert. Sollte das Anlagevermögen im Rahmen von Sale and Lease Back zum Buchwert verkauft werden, gibt es somit keine Unterschiede.
Auswirkung auf die Bilanz
Allerdings wirkt sich der Verkauf des Anlagevermögens auf die Bilanzsumme aus, da diese sinkt, obwohl die Höhe des Eigenkapitals gleich bleibt. Gleichzeitig verbessert sich aber dadurch die Eigenkapitalquote, da sich diese aus dem Quotienten von Eigenkapital und Bilanzsumme zusammensetzt. Somit ist es durch Sale and Lease Back möglich, Liquidität zu gewinnen und oft sogar zusätzliche Kredite zu erhalten, da durch den Verkauf das Rating verbessert wurde.
Überlegungen für Sale and Lease Back
Trotzdem gibt es einige Unternehmen, die sich vor einem Verkauf Ihres Anlagevermögens scheuen. Gerade bei Immobilien sind einige Unternehmer sehr zögerlich, da sie ihren Besitz eigentlich nicht abgeben möchten. Dies ist sehr gut nachvollziehbar. Bei Sale and Lease Back gibt es jedoch die Möglichkeit, im Rahmen des Leasingvertrags eine Rückkaufoption zu vereinbaren. Allerdings sind hier bei der Vertragsgestaltung wichtige Aspekte zu beachten! Ein reines Rückkaufsrecht selbst ist nämlich nichts wert, wenn der Leasinggeber am Ende der Leasingzeit willkürlich den Verkaufspreis bestimmen kann. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, diesen bereits bei Verkauf an den zukünftigen Leasinggeber vertraglich zu verankern. Nur so kann wirklich sichergestellt werden, dass der Unternehmer seine Anlage beziehungsweise seine Immobilie zu einem fairen Preis zurückkaufen kann.
Steuerliche Faktoren bei Sale and Lease Back
Neben dem Faktor der Kaufoption sind bei Sale and Lease Back aber auch steuerliche Aspekte zu beachten. So ist es wichtig zu wissen, dass die Steuervorteile des Leasings nur berücksichtigt werden, wenn beim Leasingvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss beispielsweise die Leasingdauer in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer laut AfA gewählt werden.
Sie hat dabei mindestens 40 aber maximal 90 Prozent der Nutzungsdauer zu entsprechen. Bei einer Maschine mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ist der Leasingvertrag somit für einen Zeitraum von 4 bis 9 Jahren abzuschließen.
Zudem darf der vereinbarte Kaufpreis nicht unterhalb des Buchwertes laut einer linearen Abschreibung liegen. Im Beispielfall hat bei einer Leasingdauer von 9 Jahren der Verkaufspreis also mehr als 10 Prozent vom Anschaffungspreis zu betragen.
Sale and Lease Back ist also eine gute Möglichkeit, um die Liquidität zu erhöhen und die Eigenkapitalquote zu verbessern. Es sind aber bei der Vertragsgestaltung viele Faktoren zu beachten, sodass ein kompetenter Ansprechpartner empfehlenswert ist.
Stellen Sie hier auf dem Deutschen Mezzanine-Portal Ihre online Anfrage und lassen Sie sich von den Spezialisten beraten.
